John Hendrik Weitzmann + Philipp Otto – Irights-Dossier – Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen (2011)

Um was geht´s denn hier nun so ganz konkret ? Hier Titeldie Antwort:

„Seit 2005 wird auf Betreiben der Rechteinhaber in Europa die Debatte über die Verlängerung der Leistungschutzrechte an Musikaufnahmen vorangetrieben. Ein Werk soll nicht mehr nur 50, sondern 70 Jahre kommerziell verwertet werden können, bevor es gemeinfrei wird.

Experten aller bedeutenden Forschungsinstitute in Europa sprechen sich einhellig gegen die geplante Verlängerung aus – insbesondere, weil sie eine juristisch kaum umkehrbare Entscheidung ist. Trotzdem stimmte das Europaparlament der Verlängerung bereits 2009 zu. Wegen einer fehlenden Mehrheit im Ministerrat konnte die Verlängerung bisher aber nicht durchgebracht werden. Nun haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat durch ein Umkippen Dänemarks und Portugals geändert, und die polnische Ratspräsidentschaft hat die Gelegenheit genutzt, das Thema im Eilverfahren auf die Tagesordnung zu setzen.

irights.info warnt:

Die Zeit drängt. Bereits am 07. September 2011 wird der ständige Ausschuss der nationalen Vertretungen und Botschaften in Brüssel COREPER das Thema behandeln. COREPER bereitet die Arbeitssitzung der Ratsarbeitsgruppe Urheberrecht vor. Aller Voraussicht nach wird die Verlängerung dann dort formal bereits am 12. September 2011 beschlossen werden, da ein positives COREPER-Votum die Beschlusslage im Europäischen Rat in der Regel vorwegnimmt.

Ebenfalls für irights.info haben John Hendrik Weitzmann & Philipp Otto ein Dossier zur geplanten Verlängerung verfasst, mit finanzieller Unterstützung durch den Wikimedia e.V. Das Dossier ist auch auf Englisch verfügbar. Es umfasst 12 Seiten, ist gut geschrieben, gut gestaltet und steht unter CC-Lizenz, wie man es von den immer lesenswerten irights-Dossiers gewohnt ist.

Schön werden darin die hahnebüchenen Hauptgründe für die Verlängerung zusammengefasst und widerlegt:

Gleichziehen mit anderen Ländern (und deren Fehler)
Fairness (gegenüber anderen Kreativen)
Unterstützung der ausübenden Künstler (gemeint sind natürlich die Rechtverwerter)
Anreize zur Investition in neue Musik (Beispiel: Die Twist&Shout-Aufnahme der Beatles genießt noch ein Schutzrecht bis 2015)
Erhöhung der Zahl verfügbarer Werke (statt frei verfügbarer Werke)
Aufrechterhaltung einer positiven Aussenhandelsbilanz (was empirisch in Großbrittannien als widerlegt gilt)

Beispiel

Soweit so gut … und sich zu informieren über Hintergründe zum Urheberrecht ist ja nie verkehrt …

Rückseite

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